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   LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 26 Sa 1117/10   

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https://dejure.org/2010,20044
LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 26 Sa 1117/10 (https://dejure.org/2010,20044)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2010 - 26 Sa 1117/10 (https://dejure.org/2010,20044)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 26 Sa 1117/10 (https://dejure.org/2010,20044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auch ohne Erfüllung sämtlicher Kernaufgaben des maßgeblichen Tätigkeits- und Kompetenzprofils (TuK) genügen die Arbeitsaufgaben den Anforderungen für eine Einstufung in eine bestimmte Tätigkeitsebene

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines IT-Service-Mitarbeiters bei der Bundesagentur für Arbeit; unbegründete Feststellungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 545/09

    Tarifliche Funktionsstufe - gerichtliche Vertretung in Rechtsangelegenheiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 26 Sa 1117/10
    Arbeitsaufgaben genügen den Anforderungen für eine Einstufung in eine bestimmte Tätigkeitsebene auch dann, wenn nicht sämtliche Kernaufgaben des maßgeblichen Tätigkeits- und Kompetenzprofils (TuK) erfüllt werden (in diesem Sinne auch BAG 12. Mai 2010 - 10 AZR 545/09 - NZA-RR 2010, 588, Rn. 20).(Rn.49).

    Es ist jeweils nicht zwingend erforderlich, dass sämtliche Kernaufgaben erfüllt werden müssen (in diesem Sinne auch BAG 12. Mai 2010 - 10 AZR 545/09 - NZA-RR 2010, 588, Rn. 20).

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 41/08

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern - Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 26 Sa 1117/10
    Wird ein von den Tarifvertragsparteien verwendeter Begriff - wie hier der Begriff der "Kernaufgabe" - nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass die Tarifpartner den Begriff in dem Sinne gebraucht haben, der dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe = NZA-RR 2010, 147, Rn. 21).

    Das sind zugleich diejenigen, die für diese Tätigkeit bestimmend bzw. maßgeblich und damit prägend sind (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08, aaO).

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 301/08

    Vergütung der Beratungsanwärter des Prüfungsjahrgangs 2006 der Bundesagentur für

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 26 Sa 1117/10
    Damit ist seither die sich aus diesen tariflichen Bestimmungen ergebende Eingruppierung für die Vergütung des Klägers maßgeblich (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 301/08 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesagentur für Arbeit, Rn. 32).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 26 Sa 1117/10
    § 142 ZPO befreit die Partei, die sich auf eine Urkunde bezieht, nicht von ihrer Darlegungs- und Substantiierungslast (vgl. BT-Drucks. 14/6036, S. 121; vgl. BGH 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05 - NJW 2007, 2989, Rn. 20).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 26 Sa 1117/10
    Die höhere Tätigkeitsebene vermittelt bei gleicher Entwicklungsstufe stets ein höheres Festgehalt als jede niedrigere Tätigkeitsebene (vgl. BVerwG 27. Mai 2009 - 6 P 17/08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 109 = ZTR 2009, 449, Rn. 12-14).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 26 Sa 1117/10
    Eine rechtliche Begründung ist nicht erforderlich (vgl. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - NZA 2010, 1068 = EzA-SD 2010, Nr. 17, 12, Rn. 83) .
  • BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85

    Eingruppierung: Pförtner beim

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 26 Sa 1117/10
    Wird ein von den Tarifvertragsparteien verwendeter Begriff - wie hier der Begriff der "Kernaufgabe" - nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass die Tarifpartner den Begriff in dem Sinne gebraucht haben, der dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe = NZA-RR 2010, 147, Rn. 21).
  • LAG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 Sa 1696/12

    Darlegungslast bei Anspruch auf den Gehaltsbestandteil Funktionsstufe 2 in TE IV

    Andererseits wird vertreten, die in den TuK beschriebenen Kernaufgaben müssten der Gesamttätigkeit das Gepräge geben (LAG Berlin-Brandenburg 28.10.2010 - 26 Sa 1117/10, Juris; LAG Köln 30.11.2011 - 9 Sa 457/11, Juris).
  • LAG Köln, 30.11.2011 - 9 Sa 457/11

    Eingruppierung nach TV-BA

    Auch die sogenannten "weichen" Kriterien lassen Schlüsse auf den Inhalt der die Tätigkeit prägenden Aufgaben zu, so z. B. wenn eine Aufgabe nach dem Profil - wie hier - nicht nur die Fähigkeit zur Kontaktaufnahme und zum Informationsaustauch, sondern auch zur Diskussion und Argumentation voraussetzt (so zutreffend: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 26 Sa 1117/10 - ).
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